Schnelle Hilfe
Warst du in den letzten 12 Monaten von einer körperlichen, sexualisierten, emotionalen bzw. technologiegestützten Gewalttat betroffen? Oder hast du miterlebt wie eine dir nahestehende Person, wie ein Elternteil, deine Schwester oder dein Bruder, so etwas schlimmes wiederfahren ist?
Dann kannst du im Rahmen der sogenannten Schnellen Hilfe psychotherapeutische Unterstützung bekommen. Der Antrag hierfür wird gemeinsam in meiner Praxis gestellt. Die Kosten für bis zu 18 Sitzungen übernimmt – sofern die Voraussetzungen vorliegen – das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Niedersachsen. Auch wenn kein Anspruch auf Soziale Entschädigung nach dem SGB XIV bestehen sollte, werden die Kosten für die ersten beiden Sitzungen vollständig getragen.


