Schnelle Hilfe

Warst du in den letzten 12 Monaten von einer körperlichen, sexualisierten, emotionalen bzw. technologiegestützten Gewalttat betroffen? Oder hast du miterlebt wie eine dir nahestehende Person, wie ein Elternteil, deine Schwester oder dein Bruder, so etwas schlimmes wiederfahren ist?

Dann kannst du im Rahmen der sogenannten Schnellen Hilfe psychotherapeutische Unterstützung bekommen. Der Antrag hierfür wird gemeinsam in meiner Praxis gestellt. Die Kosten für bis zu 18 Sitzungen übernimmt – sofern die Voraussetzungen vorliegen – das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Niedersachsen. Auch wenn kein Anspruch auf Soziale Entschädigung nach dem SGB XIV bestehen sollte, werden die Kosten für die ersten beiden Sitzungen vollständig getragen.

Um Kontakt mit mir aufzunehmen,

schreibe mir einfach eine E-Mail mit dem Betreff ‚Schnelle Hilfe gem. SGB XIV‘ und gebe bitte eine Nummer an, unter der ich dich telefonisch erreichen kann. Ich melde mich von Dienstag bis Freitag bei dir zurück.

Weitere Informationen zum Thema Schnelle Hilfe stellt das Trauma-Netzwerk Niedersachsen für dich bereit.